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   RG, 06.04.1911 - Rep. VI. 202/10   

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https://dejure.org/1911,238
RG, 06.04.1911 - Rep. VI. 202/10 (https://dejure.org/1911,238)
RG, Entscheidung vom 06.04.1911 - Rep. VI. 202/10 (https://dejure.org/1911,238)
RG, Entscheidung vom 06. April 1911 - Rep. VI. 202/10 (https://dejure.org/1911,238)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann die Satzung eines auf Grund des preußischen Allgem. Berggesetzes gebildeten Knappschaftsvereins den Übergang der einem Vereinsmitgliede nach §§ 823, 843 BGB. gegen einen Dritten zustehenden Schadensersatzansprüche auf den Knappschaftsverein rechtswirksam bestimmen? ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übergang von Ersatzansprüchen auf Knappschaftskassen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 76, 204
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 14.01.1987 - IVa ZR 130/85

    Formularmäßige Vereinbarung der Provisionspflicht bei Weitergabe eines Nachweises

    Im Rahmen dieser Gesetzesvorschrift kann von ihr eine Substantiierung der anspruchsbegründenden Tatsachen nicht in gleicher Meise verlangt werden wie hinsichtlich der Umstände, die vom Tatrichter nach § 286 ZPO zu beurteilen sind (RGZ 63, 280, 288; 76, 204, 211; 77, 201, 206; 148, 65, 70; Senatsurteil vom 24.9.1986 - IVa ZR 236/84 - WM 1986, 1477 m.w.N.).
  • BGH, 10.12.1951 - GSZ 3/51

    Unfallrentenansprüche - § 400 BGB, teleologische Reduktion des Abtretungsverbots

    Abtretungen und Verpfändungen unpfändbarer Forderungen verstoßen gegen ein gesetzliches Verbot und sind deshalb nichtig (§ 134 BGB; vgl Motive zu dem Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuchs Bd II S 123; RGZ 76, 204 [208 f]; 94, 137; 106, 205 [206]; 133, 249 [256]; 146, 398 [401]; RG JW 1917, 34 f).

    Soweit in Fällen, in denen ein Dritter aus fürsorgerischen Gründen freiwillig bereit ist, dem Rentenberechtigten gegen Abtretung der Rentenansprüche laufend Zahlungen zu leisten, der dem Übertragungsverbot des § 400 BGB zugrunde liegende gesetzgeberische Gedanke nicht in vollem Maße zutrifft, bleibt diese Vorschrift trotzdem grundsätzlich anwendbar; denn die Beachtung eines gesetzlichen Verbots, das allgemein den Eintritt einer Gefährdung des Unterhalts der Inhaber unpfändbarer Forderungen verhindern soll, kann nicht von der Prüfung abhängig sein, ob im Einzelfall die Gefahren, zu deren Abwendung es erlassen ist, begründet sind oder nicht (vgl hierzu RGZ 76, 204 ff für die auf Grund des preußischen Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865 gebildeten Knappschaftskassen; RG in Seuff Arch 91 Nr. 6 für die Reichspost; RG in SeuffArch 93 Nr. 3 für die Pensionskasse nach dem württembergischen Körperschafts-Pensionsgesetz vom 14. April 1928; OLG Hamm NJW 1948, 626 f [OLG Hamm 29.11.1946 - 3 U 87/46]ür die Fürsorgeeinrichtung eines Industrieunternhmens).

  • BGH, 24.09.1986 - IVa ZR 236/84

    Beratungsverschulden und Schaden bei der Neuordnung der Vermögensverhältnisse von

    Eine Substantiierung der klagebegründenden Tatsachen kann von ihnen im Rahmen des § 287 ZPO nicht in gleicher Weise gefordert werden wie hinsichtlich anderer tatsächlicher Fragen (Thomas/Putzo, ZPO 14. Aufl. § 287 Anm. 3 a; Stein/Jonas/Leipold, ZPO 20. Aufl. § 287 Rdn. 25; RGZ 63, 280, 288; 76, 204, 211; 77, 201, 206; 148, 65, 70).
  • BGH, 30.05.1962 - V ZR 121/60

    Besitzstörung durch Lärmeinwirkung bei Abbrucharbeiten

    Eine Klageabweisung wegen mangelnder Begründung des Schadens im einzelnen, während dessen Entstehung an sich feststeht, ist daher unstatthaft; für sie wäre allenfalls Raum, wenn es ausnahmsweise nach den besonderen Umständen des Einzelfalles an jeder geeigneten Grundlage für eine Schadensschätzung fehlt (RGZ 76, 204, 211).
  • VG Köln, 10.10.2013 - 20 K 1517/11

    Polizeiliche Sicherstellung der nach einem Erbfall unbefugt ausgeräumten zur

    Die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Bonn hat auf Nachfrage zu der Nachlasssache N. U. mitgeteilt, dass sich die Schlüssel noch in der dortigen Nachlassakte (35 VI 202/10) befänden.
  • BGH, 20.04.1988 - IVa ZR 115/86

    Erteilung einer notariellen Generalvollmacht bei Übertragung der umfassenden

    Wenn dies alles dem Berufungsgericht nicht ausreichen sollte, muß es den Beklagten zur Erklärung über die seiner Auffassung nach erheblichen Umstände auffordern (RGZ 63, 280, 288; 76, 204, 211; 77, 201, 206; 148, 68, 70).
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